|
BestToolbars
QUELLCODE UND MASCHINENCODE LIZENZ VERTRAG
.
Dieser Quellcode und Maschinencode Lizenz Vertrag ("Vertrag") zwischen SOFTOMATE LLC ("SOFTOMATE"), Hauptstandort der Geschafte 104 6 th Street, Unit B, Lynden, Washington, USA und
__________________________
Unternehmen mit Dienststelle in
_______________________
("Lizenzinhaber")
wird wirksam am
____________________
(" effectives Datum ").
Vorab:
SOFTOMATE hat einen urheberrechtlich geschutzten Quellcode und Machinencode entwickelt. Der Lizenzinhaber wunscht, eine urheberrechtlich geschutzte Quellcode und Machinencode Lizenz zu erhalten. Die Parteien mochten die Allgemeinen Geschaftsbedingungen, unter welchen der Lizenzinhaber eine solche urheberrechtlich geschutzte Quellcode und Machinencode Lizenz von SOFTOMATE erhalten kann, darlegen. Fur eine gute und nutzliche Betrachtung, einschliesslich der Bezahlung des Lizenzinhabers an SOFTOMATE am Tag des in Kraft treten des Vertrages, die einzig fallige geldliche Abfindung, des Empfangs und der Zulanglichkeit die hiermit anerkannt werden, stimmen die Parteien uberein wie folgt.
VERTRAG
1.0 Definitionen
1.1
"Dokumentation" bedeutet Dokumentations und Hilfsmaterial in Bezug auf den Software Quellcode
1.2 "Maschinencode" bedeutet die ablauffahige Computer Ausfuhrungsform des Software Computer Codes, welche vom Quellcode durch einen Prozess generell als “Kompilat” bezeichnet oder einen anderen Prozess, der den Quellcode ubersetzt, abgeleitet wurde oder das umwandeln eines dazwischenliegenden, vom Quellcode abgeleiteten, Codes in eine Form, die ein Computer ausfuhren kann.
1.3 "Software" bedeutet die Software beschrieben im Anhang A.
1.4
“Software” meint den Quellcode der Software
1.5 "Quellcode" bedeutet die visuell lesbare Ausfuhrungsform des Software Computer Codes, welches durch einen Prozess generell als "Kompilat" bezeichnet, in einen Maschinencode ubersetzt werden muss, bevor solch eine Software con einem Computer ausgefuhrt werden kann.
2.0 Lizenz Genehmigung
2.1 Quellcode. SOFTOMATE genehmigt dem Lizenzinhaber hiermit eine nicht-exlusive, nicht-ubertragbare (ausser wie in Sektion 8.5 beschrieben), befristete (gemass Sektion 7.1) Lizenz zur Reproduktion, Modifikation, und ansonsten zum Gebrauch, und das Recht und die Lizenz, Maschinencodes vom veranderten und/oder unveranderten Software Quellcode herzustellen zur Austeilung in Verbindung mit Produkten und Dienstleistungen des Lizenzinhabers.
2.2 Maschinencode. SOFTOMATE genehmigt dem Lizenzinhaber hiermit eine nicht-exlusive, nicht-ubertragbare (ausser wie in Sektion 8.5 beschrieben), befristete (gemass Sektion 7.1) Lizenz zur Reproduktion und Austeilung des Maschinencodes, der von dem veranderten Software Quellcode erstellt wurde, und eine Genehmigung, Dritte des Gebrauchs des Maschinencodes zu berechtigen.
3.0 Lizenz Einschrankungen
3.1 Der Lizenzinhaber darf die Software nicht in irgendeiner von Sektion 2.1 und 2.2 nicht erlaubten Art und Weise benutzen, ausser es liegt ein vorheriges schriftliches Einverstandnis SOFTOMATEs vor. Der Lizenzinhaber darf den Software Quellcode nur in dem oben erwahnten Standort benutzen.
3.2 Der Lizenzinhaber muss sicherstellen, dass jeder, der die Software benutzt, dieses nur gemass den Bedinungen dieses Vertrages tut.
4.0 Reprasentationen und Gewahrleistungen
4.1 DIE SOFTWARE WIRD "AS-IS" MIT ALLEN FEHLERN GELIEFERT. SOFTOMATE VERZICHTET HIERMIT AUF ALLE REPRASENTATIONEN, GEWAHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN, EXPRIMIERT ODER IMPLIZIERT, HINSICHTLICH DER SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRANKUNG, JEGLICHER GEWAHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN DER MANGELGEWAHRLEISTUNG, TAUGLICHKEIT FUR EINEN BESTIMMTEN VERWENDUNGSZWECK, UND NON-INFRINGEMENT. SOFTOMATE GARANTIERT NICHT, DASS DER GEBRAUCH ODER ABLAUF DER SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST. DER LIZENZINHABER IST EINZIG UND ALLEIN VERANTWORTLICH FUR DAS ENTSCHEIDEN DER EIGNUNG DES LAUFENS DER SOFTWARE. DER LIZENZINHABER UBERNIMMT ALLE RISIKEN IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRANKT AUF, DAS RISIKO VON PROGRAMMFEHLERN, SCHADEN ODER VERLUST VON DATEN, PROGRAMMEN ODER GERATEN UND NICHTVERFUGBARKEIT ODER ABBRUCH DER VORGANGE.
5.0 BESCHRANKUNG DER HAFTUNG UND FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNG
5.1 KEINE DER PARTEIEN SOLL FUR DIE ANDERE FUR IRGENDWELCHE DIREKTEN, FOLGERICHTIGEN, INDIREKTEN, ZUFALLIGEN, SPEZIELLEN SCHADEN ODER BUSSZAHLUNGEN GEMASS DIESES VERTRAGES HAFTEN, SELBST WENN VORHER DIE MOGLICHKEIT SOLCHER SCHADEN ANGEKUNDIGT WURDE. SOFTOMATE HAFTET NICHT FUR DEN VERLUST ODER SCHADEN DER AUFZEICHNUNGEN ODER DATEN DES LIZENZINHABERS ODER JEGLICHE BEHAUPTETE SCHADEN DES LIZENZINHABERS AUF BASIS EINES VON DRITTEN ERFORDERTEN SCHADENSERSATZANSPRUCHES.
5.2 Der Lizenzinhaber soll Softomate durch die Ausschlussklausel fur finanzielle Haftung, von und gegen alle Klagen, Haftungen, Schulden, Schaden und Kosten (einschliesslich Anwaltskosten), entstanden durch oder in Verbindung mit dem Software Quellcode oder dem von dem Software Quellcode abgeleiteten Maschinencode, oder entstanden durch oder in Verbindung mit dem Verstoss dieses Vertrages, schutzen und freistellen.
6.0 Preise und Hilfestellungen
6.1 Auf Anfrage des Lizenzinhabers handelt SOFTOMATE einen separaten Dienstleistungsvertrag fur die Bestimmungen solcher in Standhaltungen und Hilfestellungen aus.
7.0 Dauer und Beendung
7.1 Dieser Vertrag und die genehmigten Lizenz Rechte des Lizenzinhabers bleiben effektiv bis der Vertrag von einer Seite der beiden Parteien wie hier festgelegt beendet wird. Wenn dieser Vertrag gekundigt wird, sind die Lizenz Rechte des Lizenzinhabers mit sofortiger Wirkung beendet. SOFTOMATE kann diesen Vertrag dreissig Tage nach Mitteilung des Lizenzinhabers eines erheblichen Verstosses dieses Vertrages kundigen, wenn solch ein erheblicher Verstoss nach gewisser Zeit nicht behoben wird. Der Lizenzinhaber kann diesen Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung an SOFTOMATE kundigen.
8.0 Allgemein
8.1
Nicht-Exclusivitat. Jede der Parteien kann ahnliche Vertrage mit anderen Parteien abschliessen
8.2 Keine zusatzlichen IP Rechte. Ausser wie hier ausdrucklich vermerkt, genehmigt dieser Vertrag dem Lizenzinhaber keine zusatzlichen Rechte fur SOFTOMATEs Patente, Copyrights, Handelszeichen, Handelsnamen oder Dienstleistungsmarken.
8.3 Einhaltung der Gesetze. Der Lizenzinhaber muss bei der Ausfuhrung all seiner Verpflichtungen alle anwendbaren Rechte und Regeln, einschliesslich unbeschrankte Export und Import Kontrollgesetze und Regeln, einhalten.
8.4 Selbststandige Unternehmer. Mit diesem Vertrag handeln und sollen jederzeit beide Parteien als selbststandige Unternehmer handeln. Nichts in diesem Vertrag soll dazu dienen eine Agentur, Partnerschaft oder Auftraggeber und Auftragnehmer Beziehung zwischen den Parteien zu konstruieren. Ausser wie in diesem Vertrag ausdrucklich bestimmt, soll keine der beiden Parteien zu keinerzeit irgendwelche Verpflichtungen, Haftungen, Ausgaben oder Kosten fur oder im Namen der anderen Partei ubernehmen.
8.5 Abtretung; Delegierung. SOFTOMATE darf keine seiner Rechte abtreten oder seine Berufspflichten delegieren ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzinhabers. Auser wie von vorangehendem erlaubt, wird jede versuchte Abtretung oder Delegierung null, nichtig und ohne Effekt. Der Lizensinhaber darf seine Rechte nicht abtreten und keine seiner Pflichten delegieren ohne vorheriges schriftliches Einverstandnis SOFTOMATEs, dessen Einverstandnis nicht unangemessen zuruckbehalten oder verzogert werden darf; allerdings kann der Lizenzinhaber seine Rechte an eine Person oder juristischen Person abtreten, die Mitglied der Lizenzinhaber Unternehmensfamilie, oder Teil einer Fusion, eines Firmenkaufes oder anderer Leitungsveranderungen ist, und/oder kann ihr seine Pflichten delegieren, in diesen Fallen ohne vorheriges schriftliches Einverstandnis SOFTOMATEs.
8.6 Trennbarkeit. Falls irgendeine Klausel dieses Vertrages ungultig oder uneinklagbar in irgendeiner Gerichtsbarkeit ist, soll solch eine Klausel zu einer Anpassung im kleinstmoglichen Ausmass ausgelegt werden um die Ungultigkeit oder Uneinklagbarkeit zu beseitigen. Die Ungultigkeit oder Uneinklagbarkeit einer oder mehrer Klauseln dieses Vertrages soll keinen Effekt auf diese Klauseln in anderen Fallen, Situationen oder Gerichtsbarkeiten haben und sie fur diese Falle, Situationen oder Gerichtsbarkeiten nicht ungultig oder uneinklagbar machen. Desweiteren soll die Ungultigkeit oder Uneinklagbarkeit einer oder mehrer Klauseln dieses Vertrages keinerlei andere Klauseln dieses Vertrages ungultig oder uneinklagbar machen .
8.7 Erlass. Kein Erlass unter diesem Vertrag soll gultig oder verpflichtend sein, es sei denn er wird in schriftlicher Form dargelegt und ordnungsgemass von der Partei vollstreckt, die die Durchsetzung eines Erlasses anstrebt. Jeglicher Erlass stellt nur einen Erlass fur die speziell beschriebene Klagsache dar und soll in keiner Weise die Rechte der Partei, die diesen Erlass bewilligt, zu keiner Zeit beeintrachtigten. Jegliches Saumnis oder Unterlassen des Ausfuhrens eines Rechtes einer der Parteien unter diesem Vertrag, soll nicht als Erlass eines Rechtes erachtet werden.
8.8 Regierendes Recht. DIESER VERTRAG SOLL BESTIMMUNGSGEMASS VON DEM WASHINGTON STATE GESETZ REGIERT UND DAVON INTERPRETIERT WERDEN, OHNE BERUCKSICHTIGUNG DER GESETZMASSIGEN RECHTSKONFLIKTE ODER DEM UBEREINKOMMEN DER VEREINTEN NATIONEN UBER DEN INTERNATIONALEN WARENKAUF. FUR ZWECKE JEGLICHER ANSPRUCHE, DIE UNTER DIESEM VERTRAG GESTELLT WERDEN, UNTERWIRFT SICH JEDE DER PARTEIEN UNWIDERRUFLICH DER GERICHTSBARKEIT DES WASHINGTON STATE GERICHTES DER VEREINIGTEN STAATEN.
8.9 Kopien. Dieser Vertrag kann in jeglicher Anzahl von Kopien ausgefertigt werden, wobei jede Kopie wenn ausgefertigt als Original erachtet werden soll und die, wenn alle zusammengenommen, einen Vertrag darstellen sollen.
8.10 Uberschriften; Interpretation. Die Uberschriften dieses Vertrages sind lediglich aus Grunden der Dienlichkeit eingefugt und sollen die Bedeutung oder Interpretation dieses Vertrages nicht beeinflussen. Dieser Vertrag soll seinen Bedingungen entsprechend ausgelegt werden, ohne Berucksichtigung der Identitat des Verfassers jeglicher Klauseln dieses Vertrages.
9.0 Vollstandiger Vertrag und Anlagen
(a) Vollstandiger Vertrag. Ausser wie speziell in diesem Vertrag vorgesehen, stellt dieser Vertrag den vollstandigen Vertrag zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vertrage und Reprasentationen, schriftlich oder mundlich, bezuglich des Vertragsgegenstandes. Dieser Vertrag kann nicht abgeandert oder berichtigt werden, ausser mit einem von einem autorisierten Stellvertreter beider Parteien ordnungsgemass unterschriebenen Schreiben; kein anderer Vorgang, anderes Dokument, anderer Gebrauch oder anderer Handelsbrauch soll zum Abandern oder Berichtigen dieses Vertrages erachtet werden.
(b) Anlagen. Dieser Vertrag soll alle Bedingungen jeglicher unsignierten oder "eingeschweissten" Lizenzen, jegliche Packages, Hilfmittel oder elektronische Versionen der Software eingeschlossen, ersetzen und jegliche dieser genannten Software soll einzig und allein unter den Bedingungen dieses Vertrages lizensiert werden. Nachdem dieser Vertrag von beiden Parteien rechtskraftig gemacht und datiert wurde, soll jegliche Art der Bestellung, die auf diesen Vertrag und dessen effectives Datum hinweist, unter Bezug auf diesen Vertrag eingeschlossen werden.
ZU URKUND DESSEN hat jede der Parteien diesen Vertrag rechtsgultig gemacht und reprasentiert und garantiert das dessen Ausfuhrung ordnungsgemass autorisiert wurde.
______________________(
Lizenzinhaber
)
Unterschrift
: _____________________
Name: ________________________
Rechtstitel
: _________________________
Softomate LLC
Unterschrift
: ____________________
Name: ________________________
Rechtstitel: _________________________
ANHANG A
BESCHREIBUNG DER SOFTWARE
Die Software ist (i) IEToolbar Version 2.17 in Quellcode und Machinencode Form, davon jegliche abgeleitete Erzeugnisse inbegriffen
Berichte sollen per Post, Elektronischer Mail oder Fax an folgenden Kontakt geschickt werden:
SOFTOMATE
Lizenz Abteilung
104 6th Street, Unit B
Lynden, Washington 98264
USA
email: license@softomate.com
fax: +1-801-4578820
QUELLCODE
[wird beigefugt] |